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Definition "Bündnis"!

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Beitrag  MANIE Di Apr 05, 2011 7:57 pm

Ein Bündnis ist die höchste Übereinkunft die zwei Häuser miteinander aushandeln können.
Hierzu zählen:
1.) Gegenseitige Waffenhilfe in Kriegssituationen (Seite an Seite kämpfen).
2.) Gegenseitige Rohstoffhilfen.
3.) Gemeinsame Kriegs- und Friedensverhandlungen.
4.) Bündnispartner und auch Gemeindehauptstädte in Händen des BND-Partners dürfen nicht
angegriffen oder ausspioniert werden.
5.) Spieler des Bündnispartners dürfen nicht abgeworben werden.
6.) Gemeinden des Bündnispartners dürfen nicht mittels Wahlbeeinflussung durch Mönche
übernommen werden.
7.) Neutrale Gemeinden in denen jedoch aber NAP-Partner siedeln dürfen nicht angegriffen
oder ausspioniert werden.


Ausnahmesituationen;
1.) Geraten zwei gemeinsame Bündnispartner miteinander in Krieg wird unser Haus sich
neutral verhalten und keinen der Beiden helfen!
2.) Möchte ein Bündnispartner aus Gründen einen Krieg führen, die nicht mit denen unserer Hauspolitik
konform gehen, wird unser Haus diesen Krieg nicht unterstützen, bzw. sich in keiner Weise
daran beteiligen!
3.) Wird ein Spieler des BND-Partners inaktiv, so wird deren Marschal darauf hingewiesen, damit man
im entsp. Haus zunächst überlegen kann ob man die Gemeinde hausintern weitergiebt oder nicht.
Bez. Vogtschaften wird ebenso verfahren!
Erhält man vom BND-Partner grünes Licht, bez. einer Übernahme, so darf diese durchgeführt werden,
und auch nur dann!



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