Stronghold Kingdoms
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Definition "Nicht-Angriffspakt"!

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Beitrag  MANIE Di Apr 05, 2011 8:01 pm

Grundsätzlich handelt es sich hier um eine freundliche Übereinkunft auf kleinerer Ebene, also quasi um ein "Bündnis-Light", wenn man so will! ^^

Hierzu zählen:
1.) NAP-Partner und auch Gemeindehauptstädte in Händen des NAP-Partners dürfen nicht
angegriffen oder ausspioniert werden.
2.) Spieler des NAP-Partners dürfen nicht abgeworben werden.
3.) Gemeinden des NAP-Partners dürfen nicht mittels Wahlbeeinflussung durch Mönche
übernommen werden.
4.) Neutrale Gemeinden in denen jedoch aber NAP-Partner siedeln dürfen nicht angegriffen
oder ausspioniert werden.
5.) Gemeinden werden nicht umgefärbt, auch wenn in der Gemeinde mehr Mitglieder eines
anderen Hauses siedeln.

Natürlich gibt es für o.a. Punkte ggf. mal Ausnahmen, wenn bspw. Spieler inaktiv werden.
Hier sollten die entsp. Marschals jedoch über die vermeindliche Inaktivität ihrer Leute in
Kenntnis gesetzt werden, damit zunächst im entsp. Haus überlegt werden kann, ob man
das Dorf selbst übernehmen möchte (damit es quasi im Hause bleibt), oder ob man es dem
NAP-Partner zur Übernahme anbietet. Gleiches gilt auch für inaktive Gemeindevogte!


MANIE
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